Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neubiergeld
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, n.
Abgabe auf den Ausschank von neugebrautem Bier
- derer [Beamten] verrichtung soll sein, daß sie jedes quartal die einnahme über die zollgefälle, neu- und altbiergelder und andere posten ... [prüfen und] unterzeichnen16. Jh. Schneider,StaatswBrandenb. 48
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