Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neuenjahrsspan
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Neujahrsflachs
Neujahrsgabe
Neujahrsgeld
Neujahrsgeschenk
Neujahrgülte
Neujahrskapaun
Neujahrmahl
Neujahrsmarkt
Neujahrspräsent
Neujahrsschenkung
Neuenjahrsspan
, m.
zum Grdw. vgl. DWB. X 1 Sp. 1864
Kerbholz (I), auf das zu Neujahr (I) vermögensrechtliche Angaben eingeschnitten werden
Kerbholz (I), auf das zu Neujahr (I) vermögensrechtliche Angaben eingeschnitten werden
- mit ... machung und beschreibung des heilgenabent- und neuenjahrsspan ... soll es ... wie bishero der gebrauch gewest, gehalten werden1565 Steiermark/ZKulturg. 5 (1898) 300 Anm.