Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): neu'erkiesen
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, v.
aufs neue wählen
zu
erkiesen
- [die Landstände] haben ... ihre ... verordnete, welche ... von den ihrigen durch freye wahl neuerkieset ... werden1670 Abele,Unordn. V 133Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
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