Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neuerung
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Neuerung
, f.
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vgl.
Neuigkeit
I
Veränderung des bisherigen Rechts- oder Besitzstandes, insb. Erhöhung von Abgaben, Steuern und Diensten
vgl.
Neuung (I)
- beschwerliche neuerung15./16. Jh. NürnbRatsbrf. 217Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- erkennen [die Gerichtsmänner], das sy unserm ... hern zu fronen schuldig sin. aber sy beclagen sich, daß sy mit nuwerung beschwert werden1496 KirchheimW. 214
- nuwerung [des Ellenmaßes]1533 KonstanzWirtschR. 57
- seien die undertanen gedrongen worden, irem junkern ein langen zaun umbs schloß zu machen ... alles in frone, das auch ein neuerung1539 BadW. 236Faksimile (ca. 75 KB)
- der schulthais soll geloben ... kein neuwerung und beschwerunge zu machenMitte 16. Jh. Alemannia 30 (1903) 119
- daß sie bey ... iren alten possessionen ... recht vnd gerechtigkhaiten, darbey dan mein ... herr sie bleiben zů lassen, vnd kain newerung gegen inen fürzůnemmen, zugesagt ... von mihr geschützt ... werden solten1568 Schauberg,Z. 2 (1847) 135Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- des centrichters verrichtung soll sein, das er ... achtung ... geben solle, das in centsachen kein neurung eingeführt ... werde1614 WürzbZ. I 1 S. 483Faksimile (ca. 170 KB)
- ihro fürstl. durchl. edicta, welche dem alten stylo gemäss eingerichtet werden sollen, allerding interpretiret und damit alle sorgliche neuerung abgestellet werden ... soll1701 Greverus,GMecklJagdr. 61
- keine neuerung noch schmaͤhlerung1759 Cramer,Neb. XIII 39
II
Wechsel im Amt
- [die Ablegung des Bürgereides] aller jerclich ie uff sant Goͤrien tag, so diu nuͥwerung geschiht, ie geschehen sol1376/1445 UlmRotB. Art. 192Faksimile (ca. 166 KB)
- sie [Messerer] solten mit irer brüderschaft des ortes keine neuerung oder straf furnemen1511 Schoenlank,NürnbGesellenw. 366
III
Erneuerung
- der newerung dess aydts soll bis auf den tag, so die comissarien ansetzn werdn, angestellt und suspendiert sein1510 UrkSchwäbBund. II 40Faksimile - in Google Books
IV
neues Vorbringen in einem Verfahren; auch die Handlung einer Partei oder eines Richters, die geeignet ist, den Erfolg einer Appellation zu verhindern (in der neulat. Rechtssprache: attentatum)
- es wirdet ... auch das, so nach erganngem vrteil vnd vor der appellation, gehanndlt wirdet, attentata vnd neúerung gehayssen1520 BairGO. 78rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- wo aber der partheien aine ... ainiche neuerung einfuerten, dieselb newerung hat die widerparthei wol macht ... punctweiss ... zu verantworten1528 ZeigerLRb. 83Volltext - im Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit
- wölcher gegen dem anndern newerung fürnimpt und der annder thail erpuit sÿch rechtz darbeÿ und der wuerde mitt der newerung fürfarn, der soll an ailf pfunnd pfenning gestrafft werden1550 Stat. von Waldsee Art. 180/DRWArch.
- ob nit der welcher der foede gut an andere gerichten und obrigkeiten anspricht, und neuerung sucht das verbuͤssen solle1554 Cramer,Neb. XIII 157
- solte das [Information des Richters erster Instanz von der Einlegung eines Rechtsmittels] vnderlassen, vnd von dem vnderrichter ... mit volnstreckung der vrthel fürgefarn werden, dasselbig, ... soll nit für ... newerungen geachtet ... sonder biß zů eroͤrterung der hauptsach ... eingestelt werden1555 WürtLR. 1555 S. 95Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- so ein parthei gegen der andern etwas newerung in hangendem rechten fürgenommen hett, also dass die güter, umb die geklagt ... würd, anders dann die klag odder antwort der sach ergriffen hette, so sollen auff des jenen anruffen, dem zuwider ... solch newerung beschehen were, dieselben newerung ... abgethon und die sach in ir vorig ... standt ... gesetzt werden1558 Gobler,StatB. 28Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1553 - in DRQEdit
- [Übschr.:] daß in hangendem rechten kein thaͤtliche newerung fuͤrgenommen soll werden1571 SolmsGO. 25v
- doctor N.F. als anwald ... hat ... ein ... product eingelegt, so er vberschrieben, anzeigung vnd verantwortung der neuwerungen1574 Frey,Pract. 270Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- klagender anwalt ... bittet die [Verzichtserklärungen des Beklagten] zu verlesen, auch nochmalen zu erkennen ... vnd wofern keine neuerung komme, so wölle er es zu recht gesetzt haben1631 ZWirtFrk. 4 (1856/58) 247Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- soviel die neuerung anlanget, sollen die advocaten und procuratores [zur Beschleunigung des Verfahrens] ... erinnert seyn, wann in des gegentheils letzten schriften etwas neues in facto vorgebracht worden, daßelbe ... muͤndlich ... oder ... schriftlich mit moͤglichster kuͤrze, ohne anfuͤhrung fernerer rechtsgruͤnde und anderen neuerungen in facto, vorzubringen1634 Lahner,Samml. 292Faksimile - in Google Books
- setzen wir, dass ... so wenig in der supplication oder revision als der darauf ervolgten gegenrevisionschrift nicht neues vorgebracht oder, da es vorgebracht, nicht in acht genomben, sondern gänzlich als ein neuerung verworfen werden solle1637 Fellner-Kretschmayr II 503Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- wann duplicans [Beklagte] eine neuerung allein in ein oder andern puncto eingebracht, und der gegentheil daruͤber wolte gehoͤrt werden1700 CAustr. III 46Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- nach eingewandter appellation ist keine neuerung vorzunehmen, ... als dadurch vom richter und den partheyen ein strafbares attentatum begangen wird1738 Hayme 744 [vgl. Dig. 49,7]Faksimile - in Google Books
- ueberhaupt werden attentaten alle von jemand unternommene handlungen genennet, welche der andere als eingriffe in seine gerechtsame und als neuerungen, ihme nachtheilig, vor unrechtmaͤßig ansiehet1753 Hellfeld I 338Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in keiner dieser [bei Gericht eingereichten] schriften soll ein geschichtsumstand, oder ein beweismittel angefuͤhret werden, welches vor dem ergangenen urtheile nicht beygebracht worden ist, widrigens soll auf eine solche neuerung nicht ... ruͤcksicht getragen werden1781 ÖstAGO. § 174
- novorum, wodurch neuerungen, die sich waͤhrend dem proceß ereignen, zur anzeige kommen1791 Malblank,Kanzleiverf. I 497Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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