Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neuerung
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Neubiergeld
Neubruch
Neubruchzehnte
Neubürger
(Neue)
neuen
(Neuenbifang)
neu'erkiesen
Neuermünstergeld
neuern
Neuerung
, f.I Veränderung des bisherigen Rechts- oder Besitzstandes, insb. Erhöhung von Abgaben, Steuern und Diensten
II Wechsel im Amt
III Erneuerung
IV neues Vorbringen in einem Verfahren; auch die Handlung einer Partei oder eines Richters, die geeignet ist, den Erfolg einer Appellation zu verhindern (in der neulat. Rechtssprache: attentatum)
V Umwandlung einer Verbindlichkeit
Artikel danach:
Neuerungsschrift
neuerwählt
Neuerwählte
neuerworben
Neufang
Neufänger
Neufund
neugeboren
neugeehelicht