Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neuerung

I Veränderung des bisherigen Rechts- oder Besitzstandes, insb. Erhöhung von Abgaben, Steuern und Diensten
II Wechsel im Amt
III Erneuerung
IV neues Vorbringen in einem Verfahren; auch die Handlung einer Partei oder eines Richters, die geeignet ist, den Erfolg einer Appellation zu verhindern (in der neulat. Rechtssprache: attentatum)
V Umwandlung einer Verbindlichkeit