Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neuerungsschrift
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, f.
Schriftsatz mit neuem Sachvortrag in einem Verfahren
- wollen ein ... rath dieser stadt ... denen advocatis und procuratoribus ... anbefohlen haben, ihrer partheyen nothdurft ... gleich anfangs ... vorzubringen ... da aber jemand ... von ... documentis keine wissenschaft gehabt haͤtte ... soll er solches in ... duplic- und conclusions-schriften ... anzeigen, auch dem gegentheil erlaubt seyn, innerhalb 10. tagen mit einer kurzen neuerungs-schrift einzukommen1671 Lahner,Samml. 107Faksimile - in Google Books
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