Neuerwählte, m.
Neuerwählte, m.
eine neuerwählte Person
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nach geschehener wahl [der Kirchenältesten sollen] die neuerwählte der obrigkeit namhaften gemacht werden1615 Oberpfalz/Sehling,EvKO. XIII 354 Faksimile
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die kayserliche wahl-capitulation, welche dem neuerwaͤhlten vor der kroͤnung zu beschwoͤren uͤberreicht wird, daß er seine regierung nach deren reguln einrichten wolle1742 Moser,StaatsR. VII 73 Faksimile
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die beeydigung und introduction des neuerwählten wird ... in keinem fall unterlassen1747 SchleswHSchulO. 109