Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): neuerworben

neuerworben

, adj.

neu hinzu gewonnen
  • alte stamm- oder neuerworbene lehen
    1599 NÖLREntw. V 16 § 12
  • von dem vorzugsrechte der toͤchter vor den stammagnaten in den neuerworbenen guͤtern
    1807 Weber,Lehnr. I 359