Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): neugeboren

neugeboren

, adj.

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gerade erst geboren und damit in erhöhtem Maße schutzbedürftig
  • soll ein jede hebam erfahren sein, wie nach der geburt mit dem neugeboren kindlin ... gehandlet werden solle
    1621 Württemberg/QNPrivatR. II 1 S. 469
  • ob eine person, die durch das unterlassene verbinden der nabelschnur ihres neugebohrnen kindes ... dessen ... tod verursachet hat, als ... kindermoͤrderinn ... bestrafet werden koͤnne
    1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 521
  • die toͤdtung eines neugebohrenen, unehlichen, lebensfaͤhigen kindes ... ist ... kindermord
    1798 Grolman,KrimRWiss. 272
unter Ausschluss der Schreibform(en):