Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): neugeboren
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Neuerungsschrift
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neuerworben
Neufang
Neufänger
Neufund
neugeboren
, adj.
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gerade erst geboren und damit in erhöhtem Maße schutzbedürftig
- soll ein jede hebam erfahren sein, wie nach der geburt mit dem neugeboren kindlin ... gehandlet werden solle1621 Württemberg/QNPrivatR. II 1 S. 469
- ob eine person, die durch das unterlassene verbinden der nabelschnur ihres neugebohrnen kindes ... dessen ... tod verursachet hat, als ... kindermoͤrderinn ... bestrafet werden koͤnne1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 521
- die toͤdtung eines neugebohrenen, unehlichen, lebensfaͤhigen kindes ... ist ... kindermord1798 Grolman,KrimRWiss. 272Faksimile (ca. 199 KB)