Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neugeld
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, n.
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I
abgeänderte, neu eingeführte Währung
- das ich das newgelt in Ungern nicht usgelesen habe noch ... usgeseygirt han1398 KrakauStB. II 178
- solle keiner mit ... waffen zur gemeind ... gehen bey buß 1 ℔ neugeld1730 MainfrJb. 14 (1962) 275