Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neugereutzehnte
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Neugereutzehnte
, m.
Abgabe von einem Neugereute (I)
bdv.:
Neubruchzehnte
- haben wir in ... gegeben ... den newgerewt zehenden auz den zwain pfarren zu L.1352 MBoica 24 S. 400Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wellicher pfarr ... der kleine und grosse zehnten zuständig, derselben soll die drei ersten nutzungen von solcher neugrüthzehenden gehören1628 ZehntBaden(Schweiz) 109
- wegen des nöüwgrüthzehendens von trochnen früchten ... [ist] span und mißverstand vorgefallen1665 ZürichOffn. II 97Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- ob der noval- oder neugereit-zehend bey dem amt ... exerciret worden1705 KlugeBeamte I2 868Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß von allen ... machenten neugereiten in allen ohrten ... solcher neugereitzehent völlig nach E. competiere1724 NÖsterr./ÖW. IX 850Faksimile (ca. 48 KB)