Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neugeworbene

Neugeworbene

, m.

neu angeworbener Soldat
  • der obriste leutenant K. mit seinen neugeworbenen nacher C. verleget [worden]
    1656 ProtBrandenbGehR. V 120
  • daß diese untercommissarii den neugeworbenen keine chargen versprechen koͤnnen, wenn sie nicht ... dazu authorisiret sind
    1771 Zincke,KriegsRGel. 21