Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neugeworbene
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Neugeworbene
, m.
neu angeworbener Soldat
- der obriste leutenant K. mit seinen neugeworbenen nacher C. verleget [worden]1656 ProtBrandenbGehR. V 120
- daß diese untercommissarii den neugeworbenen keine chargen versprechen koͤnnen, wenn sie nicht ... dazu authorisiret sind1771 Zincke,KriegsRGel. 21Faksimile (ca. 93 KB)