Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neujahrmahl
Artikel davor:
(Neuhalbdienst)
Neuigkeit
Neujahr
Neujahrbrot
Neujahrsflachs
Neujahrsgabe
Neujahrsgeld
Neujahrsgeschenk
Neujahrgülte
Neujahrskapaun
Neujahrmahl
, n.
herkömmliches Festmahl zu Neujahr (I)
- das inskünftig nur das neujahrmal, regimentmahl ... steuermahl sollen gehalten werden1652 SchweizArchVk. 15 (1911) 68