Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neujahrsflachs
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Neugrund
(Neuhalbdienst)
Neuigkeit
Neujahr
Neujahrbrot
Neujahrsflachs
, n.
auf Neujahr (I) fällige Abgabe von Flachs
vgl.
Neujahrsgeschenk
- der klagende patron ... muß dem bekl. pfarrer ... das neu-jahrs-flachß entrichten1681 CöllnKons. 553