Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neujahrsgabe
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, f.
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wie Neujahrgeld
- andere neüwenjahrsgaaben, die ... von einichen amptleüthen nach altem ... herkommen entrichtet werden, bleiben ... in übung1698 BernStR. VII 1 S. 575Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- [sind] die ... accidentien und neuejahrsgaben gänzlichen abzuschaffen1717 Fellner-Kretschmayr III 249Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- was einem kinde zu ... neu-jahrs-gaben geschenket wird, bleibet sein eigen1726 LeiningenErbfO. 845Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- als ein neü jahrs gaab ist denen h.h. capitularen ausgegeben worden wie folgt1744 ThurgauBeitr. 94 (1957) 19