Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neujahrsmarkt
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Neujahrsgabe
Neujahrsgeld
Neujahrsgeschenk
Neujahrgülte
Neujahrskapaun
Neujahrmahl
Neujahrsmarkt
, m.
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zu Neujahr (I) stattfindender Markt (I)
- auf dem leipziger neujahrsmarkt1598/99 v.d.Ohe,LünebVerw. 37 Anm. 103
- im neujahrmarkte aber [wird die Wechselpräsentation] bis auf den tag vor auslautung des markts fortgefahren1794 Schwarz,LausWB. V 133Faksimile (ca. 93 KB)