Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neujahrsmarkt

Neujahrsmarkt

, m.

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zu Neujahr (I) stattfindender Markt (I) 
  • auf dem leipziger neujahrsmarkt 
    1598/99 v.d.Ohe,LünebVerw. 37 Anm. 103
  • im neujahrmarkte aber [wird die Wechselpräsentation] bis auf den tag vor auslautung des markts fortgefahren
    1794 Schwarz,LausWB. V 133