Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neujahrspräsent

Neujahrspräsent

, n.

wie Neujahrgeld 
  • dem pathen ist ... nicht mehr von den gevattern ... das neujahrspräsent ... zu geben
    1669 AnhGBl. 14 (1938) 70
  • [aus Überschrift] neujahrs-praͤsent 
    1786 Montag,AbteiEbrach 182