Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neukommer
Artikel davor:
Neujahrskapaun
Neujahrmahl
Neujahrsmarkt
Neujahrspräsent
Neujahrsschenkung
Neuenjahrsspan
Neujahrstag
Neujahrstaler
Neujahrsverehrung
(Neukomme)
Neukommer
, m.
wie Neukomme
- niekamers17. Jh. Brattegard,MndBergenGsSpr. I 149
- [mit] einem geringen beytrag in gelde manchen neukommern ihre noth etwas erträglicher gemacht1764 PhiladelphiaDtGes. 2