Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): neun/Neun
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Neuland
(Neulände)
neuländig
neulos
(Neumäre)
neun
, adj.I bei Abgaben und Bußen
II bei Fristangaben
III bei Gremien und Personengruppen mit rechtlichen Aufgaben
IV in unterschiedlichen rechtl. Zusammenhängen