Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (neunspeiche)
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(neunspeiche)
, adj.
zum Grdw. vgl. Kluge22 684
mit neun Speichen versehen, bezogen auf das Rad als Strafinstrument
mit neun Speichen versehen, bezogen auf das Rad als Strafinstrument
vgl.
Rad (II)
- huasa thet godeshus brecht and therbinna tha helega berant, sa ach hi bi riuchte thet northalde tre and thet niughenspatze fial [wenn jemand die Kirche aufbricht und da drinnen die Heiligen beraubt, so gebührt ihm von Rechts wegen der nordwärts gerichtete Baum und das neunspeichige Rad]14. Jh. EmsigerR. 92
- huersa ma annen mon slait anda ma thet helt dey anda nacht, sa mey ma ther ac on biriuchte en morth, anda sa skel ma thet morth efther morthe felle, jeff hi acht bi riuchte thet northalde thre anda thet niugenspetze fial to warien [wenn man einen Mann erschlägt, und man das Tag und Nacht verhehlt, so kann man darüber auch als über einen Mord richten, und dann soll man diesen Mord nach Mordes Recht entgelten, oder er (der Täter) hat zu Recht den nordwärts gerichteten Baum und das neunspeichige Rad zu gewärtigen]Mitte 15. Jh. EmsigerR. 200
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