Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neunteilsteiger
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Neunmann
(Neunmännchen)
Neunmarkstaler
Neunnachter
(neunschatz)
(neunspeiche)
neunte
Neunte
Neunteil
Neunteilgut
Neunteilsteiger
, m.
Grubenaufseher, der die Abgabe des Neunteils (I 1) überwacht
- unsern gesworn neunteilsteiger1411 ZMährSchles. 7 (1903) 35