Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neuntelgefälle

Neuntelgefälle

, pl.

Einkünfte in Gestalt von Neunteilen (I 1) 
  • haben gewercken vor langer zeit an einem gebuͤrg einen erbstolln angefangen ... stattlich neundel gefaͤll erlanget
    1619 Span,Bergurthel 158