Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neuntelgefälle
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Neunmarkstaler
Neunnachter
(neunschatz)
(neunspeiche)
neunte
Neunte
Neunteil
Neunteilgut
Neunteilsteiger
Neuntelgefälle
, pl.
Einkünfte in Gestalt von Neunteilen (I 1)
- haben gewercken vor langer zeit an einem gebuͤrg einen erbstolln angefangen ... stattlich neundel gefaͤll erlanget1619 Span,Bergurthel 158Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg