Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): neunundneunzig
Artikel davor:
(neunspeiche)
neunte
Neunte
Neunteil
Neunteilgut
Neunteilsteiger
Neuntelgefälle
Neuntemann
Neunter
(Neunteteil)
neunundneunzig
, adj.
die Kardinalzahl
Artikel danach:
neunzehn
Neunzehn
Neunzehner
Neunzigkreuzerstück
(Neunzins)
Neuordnung
Neupfennig
Neureutbruch
Neureute