Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neunzigkreuzerstück
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neunundneunzig
neunzehn
Neunzehn
Neunzehner
Neunzigkreuzerstück
, n.
eine Münze
- haben sie ... sehr mißfaͤllig vernommen, daß man ... aus denen schlechten guldenern noch schlechtere neuntzig-kreutzer-stuͤcke ... auspraͤgen thue1680 RAbsch. IV 135Faksimile (ca. 99 KB)
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