Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neusasse
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, m., Neusesse, m.
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neuer Ansiedler
- das die newsessen an der dritten sprach sollen legen aigens recht. so soll ir ieder schwern ain aid das er dem obristen gericht und der ganzen gemain wöll trew ... sein1549 NÖsterr./ÖW. XI 253Faksimile (ca. 46 KB)
- in diesem ampt haben mich die neusassen gebeten ..., man wolle ihnen, da sie auff dem iren reumeten, vergonnen zu brennen1578 Nostitz,Haushaltb. 52Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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