Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neusteuer

Neusteuer

, f.

eine besondere Steuer
  • außgenommen ... denen imposten, welche in einer oder andern stadt (als zu Franckfurth die neu-steuer) zu befriedigung der creditorn auff das brauwerck geschlagen [werden]
    1683 CCMarch. V 1 Sp. 377