Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neuzoll

Neuzoll

, m.

neu geschaffene oder festgesetzte Zollgebühr
  • daz auch von deweder parthey ... vff die widerparthey ... dehain nuwzoll noch annder beschwärd gelegt werden soll
    1472 FRAustr. II 423
  • [Nebenregister,] in welchem der neuzol oder politngelt ... begriffen ... wirdet
    1597 Dollinger,MaxFinanzref. 554 Anm. 201
  • was aber den neuzol anlanngt, so auch bej etlichen lanndtgerichten eingenomen wirdet
    1610 Dollinger,MaxFinanzref. 533 Anm. 123
  • den neuzohl, dessen niemand befreyet ist, ... reserviern
    1736 KurpfSamml. III 8
  • sollte der sogenannte neuzoll, welchen man von dem essito in hiesigen landen nimmt, vielmehr eine accise ... heissen
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 391
  • seitdem zu Magdeburg ein gewisser neu-zoll von 3 gg. nach denen reichs- ... landen ... abgenommen wird
    1771 ZBayrLG. 1 (1928) 308
unter Ausschluss der Schreibform(en):