Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neuzoll
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Neustift
Neustiftsfall
(Neutag)
neutral
Neutralist
Neutralität
Neutralitätbrief
Neutralstand
Neuung
(Neuwachs)
Neuzoll
, m.
neu geschaffene oder festgesetzte Zollgebühr
- daz auch von deweder parthey ... vff die widerparthey ... dehain nuwzoll noch annder beschwärd gelegt werden soll1472 FRAustr. II 423Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- [Nebenregister,] in welchem der neuzol oder politngelt ... begriffen ... wirdet1597 Dollinger,MaxFinanzref. 554 Anm. 201
- was aber den neuzol anlanngt, so auch bej etlichen lanndtgerichten eingenomen wirdet1610 Dollinger,MaxFinanzref. 533 Anm. 123
- den neuzohl, dessen niemand befreyet ist, ... reserviern1736 KurpfSamml. III 8Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sollte der sogenannte neuzoll, welchen man von dem essito in hiesigen landen nimmt, vielmehr eine accise ... heissen1770 Kreittmayr,StaatsR. 391Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- seitdem zu Magdeburg ein gewisser neu-zoll von 3 gg. nach denen reichs- ... landen ... abgenommen wird1771 ZBayrLG. 1 (1928) 308
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Neuzöllner
Nevent
nextiganthichio
nicht
(Nicht)
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Nichtannehmung
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