Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nicht/(Nicht)

nicht

, pron.
I substantivisch gebr.: nichts; verstärkend nichtes nicht (Belege s. unter nichts), an nichte, durch nichte, in nichte(n), mit nichte(n), um nichte keineswegs, für nicht(e) 1. vergeblich; 2. unentgeltlich, um nicht unentgeltlich, um nichte kommen straffrei sein, mhd. ist des niht geschieht das nicht, bei Nichteintritt
II adjektivisch von einer Sache gebr.: ungültig, nichtig (I) 
III adjektivisch von einer Person gebr.: nichtswürdig, jn. für nicht achten jn. gering achten

(Nicht)

, n.
wie Negative