Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nichtabtretung

Nichtabtretung

, f.

die nicht erfolgte Übertragung eines Rechts
  • daß er, der pfalzgrafe, die schuld der nichtabtretung der halben grafschaft R. auf e.ch.d. herren vatern legen und daneben die nichtzahlung der versprochenen summa solchergestalt ... entschuldigen wollte
    1645 ProtBrandenbGehR. III 284
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