Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nichtabtretung
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Neuung
(Neuwachs)
Neuzoll
Neuzöllner
Nevent
nextiganthichio
nicht
(Nicht)
Nichtabtretung
, f.
die nicht erfolgte Übertragung eines Rechts
vgl.
Nichterfüllung
- daß er, der pfalzgrafe, die schuld der nichtabtretung der halben grafschaft R. auf e.ch.d. herren vatern legen und daneben die nichtzahlung der versprochenen summa solchergestalt ... entschuldigen wollte1645 ProtBrandenbGehR. III 284Faksimile - in Google Books
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Nichtchen
Nichte
nichten
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