Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nichthaltung

Nichthaltung

, f.

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wie Nichterfüllung 
  • daß wir [verleger] ... im fall der nichthaltung ... alle unsere zustehenden anforderungen an dem bergwerk ... verpfändet haben wollen, auf zutragenden, unverhofften fall der nichtverlage und -erfüllung dieses kontrakts sich daran habende zu erholen
    1652 MansfeldBergbUB. 456
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