Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nichtig
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Nichtchen
Nichte
nichten
Nichterfüllung
Nichthalter
nichthaltig
Nichthaltung
nichtig
, adj., adv.
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auch gekürzt zu nichti
I
ohne Rechtskraft, auch: vernichtbar; häufig in formelhaften Verbindungen, zB. mit ab, kraftlos, null, tot, unbündig, unförmlich, ungültig, unkräftig, untüchtig, unverbindlich, widerrechtlich; nichtig erkennen, sprechen für ungültig erklären, aufheben, an sich selbst nichtig von Anfang an unwirksam
- wollen wyr solchs crafftloiss vnde nichtig orteilt haben15. Jh. Kassel § 24
- das solche vorschreibung noch abegang gnanter hertzogin, todt vnd nichtyg sein solde1511 GörlitzRatsAnn. I/II 149Faksimile - in Google Books
- wo auch darüber aynich rechtuerttigung vor ainem soͤlchen richter beschähen, die soͤllen nichtig vnnd vnkhrefftig sein1520 BairGO. 4vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- darumb ist das gericht gantz nichtig, da der richter an des clegers, oder antwůrters stat stedt ... vnd braucht sich deren eins ampt1523 Köbel,GO. 10vFaksimile - in DRQEdit
- welcher schuldner sein guet verkhumert oder verändert zu betrug seiner glaubinger, dieselb handlung ist nichtig1528 ZeigerLRb. 315Volltext - im Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit
- [bestimmte Rechtsgeschäfte] sollen craftlos, nichtig und von unwurden sein1538 SchlettstStR. 371Faksimile (ca. 73 KB)
- weil ... das erforschliche gerichte vielmals gebraucht, ... auch von richtern vielmals darinne geirret, vnformlich vnd nichtig furfaren, so wirdet denn solch gerichte krafftlos vnd nullum1541 König,Proz./DRWArch.
- ain proceß, der von wegen vnderlassung gerichtlicher ordnung, an im selbs nichtig, ist gleich wol vnbündig1546 Perneder,Proz. 76vVolltext (und Faksimile), Ausgabe von 1544 - in DRQEdit
- densulvigen schall nene vorlatinge gestadet werden, ok de kop nichtig unde van keinen werden syn1557 HammerbrökerR. 119Faksimile (ca. 158 KB)
- wann betrug vrsach gibt dem kauff oder beschluß einigs handels, so ist derselb kauff, contract oder handel nichtig vnd vnbündig1558 Gobler,StatB. 43vVolltext (und Faksimile), Ausgabe von 1553 - in DRQEdit
- wo ... sich ... von diser kouffen ... wegen spenn zütrügen vnnd die selben mit recht ab vnnd nichtig bekennt wurden1572 Zürich/GrW. I 57Faksimile (ca. 236 KB)
- dat ... desulven [belevinge] alsdan in sick nichtig und unduchtig syn scolden1574 LünebZftU. 112Faksimile (ca. 162 KB)
- soe fern na rechtlicher ordenong nijt geschey, warde alle volgende handell, process und urtheill nijchtich unnd van onwerden1577? NijmegenStR. 452Faksimile (ca. 169 KB)
- da solch arrest gleich beschehe, soll derselbe an sich selbst nichtig und unkraͤftig sein1580 HadelnLR.(Pufendorf) II 24
- sollen ... alle contraͤct, darauß suͤnde schand und ergernuß ervolgen mag, an innen selbst nichtig und craftloß sein1599 NÖLREntw. II 20 § 6
- daß in sachen ein namhafte summen an gelt ... antreffent, von den vrtheilen ... niemands ... nicht dingen, waigern, appellirn, nichtig sprechen, supplicirn noch reducirn ... sol1599 OPfalzLO. 163Faksimile, Ausgabe VD16-Nr. ZV 16290 - in DRQEdit
- söllen doch gethane khöüff vnd verkhöüff vngültig, krafftloß vnd nichtig syn1602 FrutigenStatR. 205Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- sollte derselb sein vermessner contrackt ... cassirt, nichtig, tod und ab sein1605 SGallenOffn. I 54Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- null und nichtig1677 Moser,StaatsR. 28 S. 394Faksimile - in Google Books
- wann den kindern ... in testamenten die gebuͤhrliche legitima ... nicht verlassen, noch sie darinnen als erben eingesetzt worden, daß ein solch testament nichtig seye1696 Schambogen,Prael. 394
- wenn gleich von einem der ehegatten mochte erwiesen werden, daß die ubergabe zwischen ihnen ohne des andern zwang ... geschehen, ...so waͤre die donation doch vor sich null und nichtig1717 Blüting,Gl. III 59Faksimile (ca. 131 KB)
- wie wir denn ... die ... einwendungen, für ungültig, unkräftig, nichtig und widerrechtlich erklären1742 Hasse,LeipzMesse 27Faksimile - in Google Books
- merkwuͤrdiger fall einer vollstreckten beym ... kayserl. reichs-cammer-gericht aber vor nichtig erklaͤrten tortur1761 Cramer,Neb. 22 S. 64Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- unguͤltig, nichtig und unverbindlich1766 PreußAssekuranz- u. HavereiO. § 62
- [Privileg,] daß niemand ... in schmach- und injurien-sachen ... an das kayserl. cammer-gericht ... appelliren, nb. nichtig sprechen, suppliciren, noch reduciren ... solle1767 Cramer,Neb. 67 S. 14
- daß heimliche verloͤbnisse der kinder ... ohne ... bewilligung der eltern schlechterdings kraftlos, null und nichtig sind1800 Bewer,Rechtsfälle V 149Faksimile - in Google Books
- der in einem testamente ... angehaͤngte beysatz: daß jede spaͤtere anordnung ... null und nichtig seyn solle1811 ÖstABGB. § 716Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
II
geringfügig, belanglos
- damit aber nicht ... um geringschätzig nichtiger händel willen ... zu viel personen ... molestirt werden1584 Preußen (Hzgt.)/Sehling,EvKO. IV 126Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- daß solch grausam unnöhtig lästern und fluchen, umb gerings und nichtigen geldts verlusts willen, außgossen1602 Kirchhof,MilitDisc. 125
- bis an unsere zeit lang kostete der tod seines bauren den edelman einen nichtigen bazen, indessen der bauer, der den edelman herdfällig machte, gespießt und geradbrecht ward1784 Pestalozzi,Werke IX 277
III
nichtswürdig, schädlich, unredlich
- er ... thett auch vil nichtiger, pesser bräuch under der zunft ab1536 AugsbChr. IX 326
- nichtiger mensch. homo nihil1536 Dasypodius 386v
- sein nichtige verrätherey1591 BiblLitV. 40 S. 274
- der arg nichtig bub, der mir mein tochter entführet hat1587 DWB. VII 715
- mit eren erdichteden vnd nichtigen vnderscheide der anropingeum 1600 Lasch-BorchlingArch.
IV
jn. einer Sache nichtig machen jn. von etwas entbinden
- das wir euch derselben ... gelubde ... nichtig, leddig vnd los machen1395 Fidicin IV 100Faksimile des Originaldrucks - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
V
substantivisch gebr.: nichts; mit nichtig keineswegs, um nichtig sein nichts schuldig sein, straffrei sein
vgl.
nicht (I)
- daß wür zu E. kein mauth noch zoll zu nichtig nit göben sollen1446 NÖsterr./ÖW. VIII 561Faksimile (ca. 51 KB)
- so ainer ain stain aufhebt und wil werfen, wirft er, so ist er umb funf pfunt ₰, tregt er in aber hinwider an die statt do er in genumen hat, so ist er umb nichtig1546 NÖsterr./ÖW. VII 81Faksimile (ca. 45 KB)
- diejenigen, so selbst ... gueter haben, sollen von Joannis babtista des mads mit nichtig untersezen oder zu mäen untersteen1555 Tirol/ÖW. V 321Faksimile (ca. 51 KB)
- es will auch schier ein jeder frei sein und umb nichtig gestrafft werden1579 Kärnten/ÖW. VI 505Faksimile (ca. 38 KB)
- damit der herrschaft nichtig verschwerzt, verkumert noch veruntreut werde16. Jh. Steiermark/ÖW. VI 26Faksimile (ca. 49 KB)
- es soll ain nachtbar den andern mit nichti uberschlagen17. Jh. Salzburg/ÖW. I 57Faksimile (ca. 46 KB)
- das sich auch keiner, der schranngerechtigkeit ... hat, ausserhalb fürzaigung des vorsters nichti abzuschlachen understehe17. Jh. Salzburg/ÖW. I 59Faksimile (ca. 41 KB)
Artikel danach:
nichtigen
nichtigerweise
Nichtigkeit
nichtiglich
Nichtigung
nichts
Nichtschaft
Nichtshäbige
nichtswertig