Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nichts

nichts

, pron., nichtsen, pron.
I substantivisch gebr.: keinerlei Sache; für nichts unentgeltlich; Rsprw.: wo nichts ist, da hat der Kaiser sein Recht verloren 
II adjektivisch gebr.: ungültig, nichtig; formelhaft mit ab, kraftlos; in sich selbst nichts von Anfang an unwirksam
III adverbial gebr.: nicht, keinesfalls