Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nichtswürdig

nichtswürdig

, adj.


I ohne Rechtskraft
  • solches alles bei pfeen der nullitet, und wat dartegen gedain ipso facto nichtswurdig und ungultig sein soll
    um 1600 NrhAnn. 58 (1894) 140
II verächtlich, verworfen
  • nichtswürdiger mensch
    1727 DWB. VII 731
  • sind die moͤnche meistentheils die nichtswuͤrdigsten geschoͤpfe unter der sonne
    1799 RepRecht III 346
III auf niederträchtiger Gesinnung beruhend
  • auf aberglaͤubische und nichtswuͤrdige anzeigen darf der richter ... nicht ruͤcksicht nehmen
    1798 RepRecht II 143
unter Ausschluss der Schreibform(en):