Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nichtverlag

Nichtverlag

, m.

fehlender Kostenvorschuß für den Betrieb eines Bergwerks
  • daß wir [verleger] ... im fall der nichthaltung ... alle unsere zustehenden anforderungen an dem bergwerk ... verpfändet haben wollen, auf zutragenden, unverhofften fall der nichtverlage und -erfüllung dieses kontrakts sich daran habende zu erholen
    1652 MansfeldBergbUB. 456