Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Niederbeamte

Niederbeamte

, m.

einem anderen Beamten untergeordneter Amtsträger
  • alß wollen wir ... allen ober- und nieder-beambten ... befohlen haben
    1656 HessSamml. II 338
unter Ausschluss der Schreibform(en):