Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): niederfällig
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niederfahrt
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(niederfällen)
niederfällig
, adj.I baufällig, heruntergekommen
II wortbrüchig, eine Verpflichtung nicht einhaltend
III im Verfahrensrecht: unterliegend, unterlegen; jn. niederfällig teilen/(er)kennen js. Begehren abweisen