Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Niederfürstentum
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(niederfällen)
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Niederfürst
Niederfürstentum
, n.
Bez. für ein aus einem geteilten Herrschaftsgebiet hervorgegangenes Fürstentum (II)
- bevelch ... allenthalben ihn s.f.g. niderfürstenthumb ihn alle ampte, stedte, dorfer, flecken und closter zu reiten1555/75 WitzenhQ. 164
- vier unterschiedliche bücher über die fürstliche archive ... die andern beiden über beide ober- und niederfürstenthumb ... uffgericht worden1568 ZHessG. 68 (1957) 48
- im niederfuͤrstenthum Hessen1806 v.Berg,PolR. V 352Faksimile - in Google Books