Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Niederfürstentum

Niederfürstentum

, n.

Bez. für ein aus einem geteilten Herrschaftsgebiet hervorgegangenes Fürstentum (II) 
  • bevelch ... allenthalben ihn s.f.g. niderfürstenthumb ihn alle ampte, stedte, dorfer, flecken und closter zu reiten
    1555/75 WitzenhQ. 164
  • vier unterschiedliche bücher über die fürstliche archive ... die andern beiden über beide ober- und niederfürstenthumb ... uffgericht worden
    1568 ZHessG. 68 (1957) 48
  • im niederfuͤrstenthum Hessen
    1806 v.Berg,PolR. V 352