Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Niedergerichtsherr

Niedergerichtsherr

, m.

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Inhaber der Niedergerichtbarkeit 
  • was der nieder-gerichts-herr diß orts für jura ... habe
    1631 Beyer,Mühlenbauk. II 192
  • ammann und schreiber vorschlag bleiben dem nidergerichtsherrn zuständig
    1697 SGallenOffn. II 366
  • gehoͤret die obsicht, vorsorge und besichtigung [des maaßes und gewichts] vor den niedergerichts- oder vogteyherrn 
    1802 RepRecht X 113