Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Niedergerichtsherr
Artikel davor:
niederfällig
Niederfürst
Niederfürstentum
Niedergang
niedergehen
niedergelegen
Niedergerechtigkeit
Niedergericht
Niedergerichtsbarkeit
Niedergerichtsgerechtigkeit
Niedergerichtsherr
, m.
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Inhaber der Niedergerichtbarkeit
- was der nieder-gerichts-herr diß orts für jura ... habe1631 Beyer,Mühlenbauk. II 192
- ammann und schreiber vorschlag bleiben dem nidergerichtsherrn zuständig1697 SGallenOffn. II 366Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- gehoͤret die obsicht, vorsorge und besichtigung [des maaßes und gewichts] vor den niedergerichts- oder vogteyherrn1802 RepRecht X 113Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)