Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Niederjagd
Artikel davor:
Niedergerichtsstelle
Niedergerichtsurteil
Niedergesetzte
(niedergraben)
Niedergrafschaft
niederhaben
(Niederheimrat)
Niederherr
Niederherrschaft
Niederhof
Niederjagd
, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
die urspr. freie Jagd auf bestimmtes Wild, insb. Kleinwild, iU. zur hohen (II 3 b) Jagd des Banninhabers; auch das Recht darauf
bdv.:
Reisgejaid (I)
vgl.
Hochjagd,
nieder (V)
Sachhinweis: HRG.1 II 281 ff
- darzu mannschafften dörffern höltzern büschen wonnen weyden wildpahnen hoch- und niederjagt ... zu den genanten voigteyen unsers stiffts gehören1479 QuedlinbUB. II 11Faksimile - in Google Books
- das wir ... unnsere herrschaft ... verkhaufft haben ... mit ober- unnd nidergerichten, hohen und niderjagten1605 Zivier,SchlesBgw. 360Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wegen der nieder- oder unterjagden aber erklaͤren wir [Hzg.] ... daß die vom adel auf derer doͤrfer ... die jagden, jedoch ohne verwuͤstung, exerciren moͤgen1682 Hagemann,PractErört. VII 57Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- die regalien der hohen und nieder-jagden1743 HalberstProvR. 183Faksimile - in Google Books