Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Niederlagsgerechtigkeit
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Niederlage
Niederlager
Niederlagsgebühr
Niederlagsgeld
Niederlagsgerechtigkeit
, f.
auch Niederlage-
I
durch Privileg verliehenes Zwangsrecht einer Stadt zur abgabenpflichtigen Niederlage (IV) von Waren durchreisender Kaufleute, tw. mit Feilbietungszwang; Niederlaggerechtigkeit halten Waren nach den Bestimmungen der Niederlagsgerechtigkeit feilbieten
vgl.
Niederlage (I 1),
Niederlagsprivileg,
Niederlegung (IV),
Niederlegungrecht,
Stapelgerechtigkeit
- unnßerer statt N. ihr niderlagsgerechtigkhait1574 JbLkNÖ.2 31 (1953/54) 128
- der freyhen nidderlagegerechtigkeit, derer die Lantzberger von alters her befuget1606 ActaBrandenb. II 89
- wann sie [Straßen] mit kaufmannsgütern gebraucht und befahren werden, unumbgänglich auf unsere stadt Franckfurth an der Oder hin und zurücke, zue und von daraus erst hinwieder [fahren dürfen], wann sie [Kaufleute] die niederlag gerechtigkeit gehalten1643 Gönnenwein,Stapelr. 435
- daß die stadt F. ... ihre niederlagsgerechtigkeit ... mißbrauche1645 ProtBrandenbGehR. III 271Faksimile - in Google Books
- [niemand soll] zu verschmaͤlerung der frankfurtischen niederlages-gerechtigkeit etwas an guͤtern versenden1658 CCMarch. V 2 Sp. 21Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- daß sie bey ihrer niederlags- oder stapel-gerechtigkeit ... unbeeinträchtigt gelassen ... werden sollen1666 Magdeburg/Gönnenwein,Stapelr. 435
- daß ... die beim Kirschdorfer See ... gewesene niederlagsgerechtigkeit damals nach Berlin gelegt wäre1725 ActaBoruss.BehO. IV 1 S. 757
- die leipziger mess- stapel- und niederlagsgerechtigkeit1737 Hasse,LeipzMesse 8Faksimile - in Google Books
- die stapel oder niederlags-gerechtigkeit, ist ein besondere freyheit, kraft welcher verschiedene staͤdte ... befuget alle daselbst durchpaßirende waaren anzuhalten, und eine gewisse zeitlang zum verkauf offentlich feyl zu bieten, ehe ... sie wieder koͤnnen hienweg gefuͤhret werden1752 Greneck 80 Anm.Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
II
wie Niederlaggeld
- um die niederlags-gerechtigkeit fernerweit einzunehmen, bitht eine ehrsame gemein nochmals, das privilegium stapulae ... sonder beschwerde aufzusuchen und damit derselben zu gratificiren1688 MHungJurHist. V 2 S. 315