Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Niederlandgericht

Niederlandgericht

, n.

in Estland ein niederes (III 1) Gericht
  • [Übschr.:] vom nieder-landgerichte ... sollen ... von dem landgerichte der verordnete ritterschafts-hauptmann zum praͤsidenten, die mannrichter, hakenrichter und die in allen districten beeidigten assessores zum niedergerichte benennet ... werden
    1650 EstRitterLR. 169
  • wenn von dem nieder-landgerichte in sachen, die dahin gehoͤren, erkannt worden, davon an das ober-landgericht appeliret wird
    1650 EstRitterLR. 230
  • niederlandgericht ... ist das polizeygericht fuͤr den kreis. - vormals fuͤhrte eine besondere behoͤrde in Ehstland welche aus den gliedern des landwaisengerichts bestand, diesen namen
    1795 IdLiefl. 160
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