Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Niederlassung

Niederlassung

, f.

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I die Ansiedlung an einem Ort
  • haußhabliche niderlassung der leüt
    TirolLO. 1573 Reg. s.v. haußhabliche
  • daß der eid der treue ... auch von denen buͤrgerkindern, deren vaͤter solchen schon geschworen, bei ihrer niederlassung, ... zu leisten sey
    1649 SystSammlSchleswH. I 377
  • man verliert die eigenschaft eines einlaͤnders: ... durch jede in einem fremden lande, ohne die absicht der ruͤckkehr, geschehene niederlassung 
    1810 CNapBerg § 17
  • die einwanderung und niederlassung fremder juden ist ... im königreiche durchaus verboten
    1813 Tänzer,GJudVorarlb. 188
II Wohn- oder Arbeitsstätte
  • die freylassung aber kan verweigert werden, wenn ... der unterthan ... anderwaͤrts keine baͤuerliche niederlassung findet
    1785 Fischer,KamPolR. I 745
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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