Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Niederleg'einnehmer

Niederleg'einnehmer

, m.

Amtsperson, die das Niederleggeld einnimmt
  • so solle solliches niederleggeld zu dem weggeld durch den geordneten weg- und niederleg-einnehmer in einer versperrten bixen zusammen getriben ... werden
    1607 (Hs. 1820) Tirol/ÖW. IV 255