Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): niederliegen
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Niederlegung
Niederlegungrecht
niederliegen
, v.I unterliegen
- 1 einen Prozeß verlieren, in einem Gerichtsverfahren unterliegen
- 2 militärisch: im Kampf unterliegen, geschlagen werden, eine Niederlage (VII) erleiden
II unterbrochen sein, zum Erliegen kommen
III beilegen
IV abreißen, niederlegen (I 4)