Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): niederliegen

I unterliegen
  • 1 einen Prozeß verlieren, in einem Gerichtsverfahren unterliegen
  • 2 militärisch: im Kampf unterliegen, geschlagen werden, eine Niederlage (VII) erleiden
II unterbrochen sein, zum Erliegen kommen
III beilegen
IV abreißen, niederlegen (I 4)