Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Niedermühle
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Niederlegung
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Niedermühle
, f.
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am Unterlauf eines Gewässers gelegene Mühle (I)
- die niedermühl, wer die hat, der soll kommen in das niedergericht mit sein säcken, und ist jemandt noth zu mahlen, der ... geb ihm dann zu mahlen1590 ArchHessG.2 3 (1904) 139