Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Niedermühle

Niedermühle

, f.

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am Unterlauf eines Gewässers gelegene Mühle (I) 
  • die niedermühl, wer die hat, der soll kommen in das niedergericht mit sein säcken, und ist jemandt noth zu mahlen, der ... geb ihm dann zu mahlen
    1590 ArchHessG.2 3 (1904) 139
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