Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Niedermüller

Niedermüller

, m.

Betreiber einer Niedermühle, hier Vorsitzender eines Niedergerichts (I) 
  • der nidermüller soll zu drigen dingen in dem hove sin, der eptissin recht ... zuo sprechende
    1423 Unterelsass/GrW. V 487
unter Ausschluss der Schreibform(en):