Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Niederobrigkeit

Niederobrigkeit

, f.

die Träger der Niederoberkeit 
  • es sollen ... unsere ober- und nieder-obrigkeit und unterthanen ... die verbrecher ... gebuͤhrlichen straffen
    1661 CAug. I 432
unter Ausschluss der Schreibform(en):