Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): niederreißen
Artikel davor:
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niederliegen
Niedermühle
Niedermüller
niedern
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Niederoberkeit
Niederobrigkeit
Niederoffizierer
Niederrecht
niederreißen
, v.
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von Baulichkeiten: abreißen, insb. bei der Strafe der Wüstung
vgl.
niederbrechen,
niederfällen (I),
niederlassen (V),
niederlegen (I 4),
niederliegen (IV),
niederschlagen (III),
niedertun (IV),
niederwerfen (III),
niederzerren,
niederziehen (II)
- dat de holtgreue ... sodane kotten ... des der gemeinheit tho ... nachdeill reicken mogte, wedderumme mogen nederleggen, nederriten vnd affhouwen1549 Westfalen/GrW. III 114Faksimile (ca. 184 KB)
- aus einem hause oder hoffe sollen nicht mehr wohnungen oder fewerstedten gemacht werden, daraus zuuor in denen fewersnoͤthen großer schaden entstanden, wer aber solches fuͤrnimbt, dem soll dasselbe niedergerissen werden1593 NMittThürSächs. 4, 4 (1839) 77
- der ... einen zaun niderreißt, soll es wider zumachen1706 SchriesheimW. 301
- die schaͤrfungen der todesstrafen sind: ... das niederreißen des hauses1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 116
- das niederreissen und verbrennen der haͤuser setzte gewoͤhnlichermassen einen ausgetretenen und geaͤchteten friedensbrecher, der sich durch die flucht der strafe entzog, zum voraus, stellte gleichsam die ausrottung des besitzers aus der buͤrgerlichen welt vor1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 117 Anm. g
- an einigen oertern ist die gewohnheit, daß man die haͤuser der meuchelmoͤrder niederreißt, und einen schandpfahl an ihrer stelle aufrichtet1805 RepRecht XII 82Faksimile (ca. 383 KB)