Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Niedersasse
Artikel davor:
niedern
niedernehmen
Niederoberkeit
Niederobrigkeit
Niederoffizierer
Niederrecht
niederreißen
Niederricht
niederrichten
Niederrichter
Niedersasse
, m.
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I
Person, die Land eines Grundherrn besitzt
- [der Herzog bestätigt den] borchmannen, ritterschaften, ... und gantzer gemeinden unser statt und thals, vort unserm vorstern und alle unse nedersassen ... alle alsulche vreyheit1476 KlArchRhProv. III 214
II
Schiedsrichter
- willkuͤhrliche schiedesriechter, niedersaß und obmann. suntque isti judices extraordinarii et irregulares, qvia nullam habent jurisdictionem legalem1676 Moller,CarpzovRep. 85