Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): niedersassen

niedersassen

, v.

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sich niederlassen (I) und Land in Besitz nehmen
  • wenn ein colmisch mann sich in ein preusch gut beweibet und niedersasset, sol er und seine erben sich alter gewonheit nach des preuschen rechtens halten
    1640 CCPrut. II 54
unter Ausschluss der Schreibform(en):